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Streupflicht verstehen und erfüllen

Sicher durch den Winter mit Winterdienste24

Die Streupflicht ist für Eigentümer, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherung im Winter. Sobald Schnee oder Eisglätte auftreten, sind Flächen, Wege und Zufahrten so zu sichern, dass keine Gefahr für Fußgänger oder Fahrzeuge besteht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche.

Winterdienste24 übernimmt diese Verantwortung für Sie. Mit bundesweitem Winterdienst, moderner Technik und umweltfreundlichen Streumitteln sorgen wir dafür, dass Sie Ihrer Streupflicht zuverlässig nachkommen – rechtssicher und stressfrei.

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Was bedeutet Streupflicht genau?

Die Streupflicht verpflichtet Eigentümer oder Anlieger, bei Glätte auf öffentlichen Gehwegen und privaten Flächen geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. In der Praxis heißt das:

Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Streupflicht bei den Städten und Gemeinden. Diese übertragen sie jedoch meist per Satzung auf die Anlieger – also auf Eigentümer, Hausverwaltungen oder Gewerbebetreiber.

Das bedeutet: Wer ein Grundstück besitzt, muss sicherstellen, dass angrenzende Gehwege, Parkplätze und Zufahrten begehbar und befahrbar bleiben.

Welche Flächen sind betroffen?

Die Streupflicht umfasst alle Flächen, die regelmäßig von Fußgängern oder Fahrzeugen genutzt werden und auf denen durch Schnee oder Eis eine Rutschgefahr entstehen kann. Besonders betroffen sind dabei öffentlich zugängliche oder häufig frequentierte Bereiche, die im Verantwortungsbereich eines Eigentümers oder Betreibers liegen.

Dazu zählen unter anderem:

Gerade Gewerbeflächen, Parkplätze und Eingangsbereiche sind stark frequentiert und erfordern daher eine konsequente Erfüllung der Streupflicht. Wer hier frühzeitig vorsorgt, minimiert das Risiko von Unfällen und gewährleistet sichere Wege für Mitarbeitende, Kunden und Besucher.

Gesetzliche Grundlagen zur Streupflicht

Die gesetzlichen Regelungen zur Streupflicht sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern werden von den einzelnen Bundesländern und Kommunen festgelegt. In der Regel findet man sie in Landesstraßengesetzen, Straßenreinigungsverordnungen oder kommunalen Satzungen. Diese bestimmen, wer für das Räumen und Streuen zuständig ist, welche Flächen betroffen sind und zu welchen Zeiten gestreut werden muss.

Ziel dieser Vorschriften ist es, die Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis zu gewährleisten und Unfälle durch Glätte zu verhindern. 

Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig, die örtlich geltenden Bestimmungen genau zu kennen oder einen professionellen Winterdienst mit der Ausführung zu beauftragen.

Beispiel: Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist die Streupflicht im Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) geregelt. Dort heißt es in § 9 Abs. 3:

„Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen.“

Damit sind zunächst die Städte und Gemeinden verpflichtet, für sichere Straßenverhältnisse zu sorgen. 

In der Praxis übertragen sie diese Pflicht jedoch häufig durch Satzung auf die Anlieger, also auf Eigentümer, Hausverwaltungen oder Gewerbebetreiber. Diese müssen dann angrenzende Gehwege, Zufahrten und Flächen entsprechend der örtlichen Räum- und Streuzeiten sichern – meist werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr.

Umweltaspekte und erlaubte Streumittel

In vielen Städten ist der Einsatz von Streusalz aus Umweltschutzgründen verboten oder stark eingeschränkt. Auftauende Mittel können Böden, Pflanzen und das Grundwasser belasten und schädigen zudem häufig angrenzende Gehölze.

Empfohlen werden deshalb salzfreie, abstumpfende Streumittel wie Splitt, Granulat oder Sand.

Besonders geeignet sind Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (DE-UZ 13). Diese erfüllen geprüfte Vergabekriterien für Umweltverträglichkeit und Sicherheit.

Streumittel mit dem “Blauen Engel” beseitigen zuverlässig die Rutschgefahr, ohne die Umwelt zu beeinträchtigen. Damit erfüllen Grundstückseigentümer ihre Räum- und Streupflicht gesetzeskonform und schonen gleichzeitig Pflanzen, Bäume und Oberflächen.

Folgen bei Missachtung der Streupflicht

Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt, handelt fahrlässig – und das kann gravierende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Pflicht, Wege und Flächen im Winter sicher zu halten, gehört zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Sie soll verhindern, dass Personen oder Fahrzeuge durch Schnee und Eis gefährdet werden. Wird diese Pflicht verletzt, können Bußgelder, Schadenersatzansprüche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Wenn ein Passant auf einer vereisten Fläche stürzt, weil dort nicht ordnungsgemäß gestreut wurde, haftet in der Regel der Verantwortliche – also der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der Fläche. Gerichte werten die Missachtung der Streupflicht häufig als Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit, wenn erkennbar keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden.

In solchen Fällen können Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden. Dazu kommen mögliche Bußgelder durch die Gemeinde, insbesondere wenn nachweislich gegen örtliche Räum- und Streuvorschriften verstoßen wurde.

Auch Versicherungen prüfen im Schadensfall genau, ob der Eigentümer seiner Streupflicht nachgekommen ist. Liegt ein Verstoß vor, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder verweigert werden. Das Risiko liegt also vollständig bei den Verantwortlichen – vor allem, wenn kein professioneller Winterdienst beauftragt wurde.

Eine rechtssichere Dokumentation ist der wichtigste Schutz vor Haftungsansprüchen. Ein professioneller Winterdienst wie Winterdienste24 führt deshalb für jeden Einsatz digitale Protokolle über Räum- und Streumaßnahmen.

Diese Nachweise beinhalten unter anderem:

  • Datum und Uhrzeit des Einsatzes
  • Art des eingesetzten Streumittels
  • Witterungsbedingungen
  • betroffene Flächen und Maßnahmenumfang

Im Falle eines Unfalls oder einer Prüfung durch Behörden können diese Daten belegen, dass die Streupflicht erfüllt wurde. Damit sind Eigentümer oder Unternehmen deutlich besser abgesichert als bei Eigenleistungen, die oft nicht lückenlos dokumentiert werden.

Neben der Rechtssicherheit bietet die professionelle Dokumentation auch organisatorische Vorteile: Sie ermöglicht eine transparente Nachverfolgung der Einsätze, erleichtert die Abrechnung und sorgt für einen nachvollziehbaren Nachweis gegenüber Mietern, Kunden oder Behörden.

winterdienst Fahrzeuge

Winterdienste24 – Ihr Partner bei der Erfüllung der Streupflicht

Die Erfüllung der Streupflicht ist für Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen eine tägliche Verantwortung im Winter. Glätte, Schnee und wechselnde Wetterbedingungen machen es jedoch schwierig, jederzeit rechtzeitig zu reagieren. Winterdienste24 sorgt dafür, dass Ihre Streupflicht professionell erfüllt wird – von der Planung bis zur Umsetzung, zuverlässig und ohne organisatorischen Aufwand für Sie.

Unsere Leistungen im Überblick

Unser System beobachtet kontinuierlich die regionalen Wetterdaten und erkennt drohende Glätte frühzeitig. Auf dieser Grundlage planen wir alle Einsätze automatisch und koordinieren unsere Teams so, dass sie bei Bedarf sofort vor Ort sind.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Verkehrsflächen jederzeit begeh- und befahrbar bleiben. Mit moderner Technik und geschultem Personal räumen wir Schnee schnell und gründlich – ob auf öffentlichen Gehwegen, Unternehmenszufahrten oder großflächigen Parkplätzen.

Dank unserer bundesweiten Struktur reagieren wir flexibel auf Wetterumschwünge. Bei plötzlichem Schneefall oder Eisregen stehen unsere Einsatzteams kurzfristig bereit, um sofort tätig zu werden.

Nach jedem Einsatz überprüfen wir die bearbeiteten Flächen, um sicherzustellen, dass keine Rutschgefahr besteht. Durch diesen zusätzlichen Kontrollschritt stellen wir sicher, dass Ihre Pflichten zuverlässig erfüllt sind.

Unser Bereitschaftsdienst ist 24 Stunden am Tag aktiv. So können wir auch bei unerwartetem Glätteaufkommen oder nächtlichem Schneefall schnell reagieren – ein wichtiger Faktor für Betriebe mit frühzeitigem Kunden- oder Lieferverkehr.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Ein gut organisierter Winterdienst braucht nicht nur Technik, sondern vor allem Planung und klare Abläufe. Damit Sie jederzeit wissen, woran Sie sind, arbeitet Winterdienste24 nach einem transparenten und erprobten Prozess. Von der ersten Analyse bis zum fertigen Einsatz bleibt die Kommunikation klar und nachvollziehbar – so entsteht ein effizienter Ablauf, der Sicherheit und Verlässlichkeit garantiert.

Beratung und Analyse

Im ersten Schritt analysieren wir Ihre Anforderungen, Flächengröße und Lage. Daraus ergibt sich der optimale Einsatzplan.

Individuelles Angebot

Sie erhalten ein transparentes Angebot mit klaren Leistungen, Reaktionszeiten und Preisen.

Durchführung des Winterdienstes

Unsere Einsatzteams beginnen bei Glätte oder Schneefall automatisch mit der Arbeit – pünktlich, zuverlässig und dokumentiert.

Nachweis & Reporting

Alle Maßnahmen werden in Echtzeit erfasst. So können Sie im Bedarfsfall jederzeit nachweisen, dass Ihrer Streupflicht entsprochen wurde.

Vorteile von Winterdienste24

Häufige Fragen zur Streupflicht

Die Räumpflicht umfasst das Entfernen von Schnee, während die Streupflicht das Ausbringen von abstumpfenden Materialien bei Glätte meint. Beide Pflichten stehen im Zusammenhang und werden in den meisten kommunalen Satzungen gemeinsam geregelt. Wer also Schnee räumt, muss in der Regel auch dafür sorgen, dass verbleibende Glätte beseitigt wird.

Ja, die Streupflicht gilt auch auf privaten Flächen, sofern diese öffentlich zugänglich sind – etwa auf Parkplätzen, Zufahrten oder Wegen zu Geschäftsräumen. Besonders bei gewerblich genutzten Flächen ist es wichtig, die Sicherheit für Besucher und Mitarbeitende zu gewährleisten.

Am besten, indem Sie sich über die örtlichen Satzungen informieren oder einen professionellen Winterdienst beauftragen. Ein Fachbetrieb wie Winterdienste24 kennt die regionalen Vorgaben genau, arbeitet dokumentiert und stellt sicher, dass Ihre Flächen rechtzeitig betreut werden.

Chemische Auftaumittel, Asche oder aggressive Salzmischungen sollten vermieden werden. Sie schädigen nicht nur Pflanzen und Oberflächen, sondern verstoßen in vielen Gemeinden gegen Umweltauflagen. Besser sind umweltfreundliche, salzfreie Streumittel mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 13).

Wird die Streupflicht an einen Dienstleister wie Winterdienste24 übertragen, übernimmt dieser die operative Verantwortung im vereinbarten Umfang. Voraussetzung ist, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Eigentümer oder Betreiber bleiben jedoch grundsätzlich verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der Flächen zu kontrollieren.

Die Kosten hängen von der Größe und Art der Fläche, der Lage und der gewünschten Einsatzhäufigkeit ab. Für eine transparente Kalkulation erstellt Winterdienste24 individuelle Angebote – abgestimmt auf Ihre Anforderungen und Ihr Budget.